
Rechtssicherheit schaffen: Ein Antrag auf Nutzungsänderung ist immer dann erforderlich, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder höhere Anforderungen an das Gebäude ergeben – sei es bei der Umwandlung von Gewerbe in Wohnraum oder beim Ausbau des Kellers.
Verfahrensarten verstehen: Je nach Bundesland und Vorhaben gibt es verschiedene Verfahrensarten- von der verfahrensfreien Nutzungsänderung bis hin zum vollständigen Bauantrag.
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Eine Nutzungsänderung ist immer dann genehmigungspflichtig, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder erhöhte Anforderungen an das Gebäude oder einzelne Gebäudeteile ergeben. Davon betroffen sind sowohl bauordnungsrechtliche als auch bauplanungsrechtliche Aspekte.
Bauordnungsrechtliche Anforderungen betreffen unter anderem:
Bauplanungsrechtliche Vorgaben ergeben sich aus Bebauungsplänen oder der Umgebungsbebauung. Sie legen fest, welche Nutzungen an einem Standort zulässig sind und ob die geplante Nutzungsänderung überhaupt mit den örtlichen Vorgaben vereinbar ist.
Für die Antragstellung einer Nutzungsänderung sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:
Damit kann die Bauaufsichtsbehörde die geplante Nutzungsänderung vollständig und rechtssicher prüfen.
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