Ein Bauantrag ist unverzichtbar, wenn Sie ein Bauprojekt planen. Er gewährleistet, dass Ihr Vorhaben den lokalen Bauvorschriften und Sicherheitsstandards entspricht. Egal ob Neubau, Umbau oder Erweiterung – ohne genehmigten Bauantrag dürfen Sie nicht starten.
Ein Bauantrag ist erforderlich, wenn bauliche Änderungen an Ihrem Grundstück oder Gebäude geplant sind. Dies betrifft Neubauten, Umbauten, Erweiterungen und Nutzungsänderungen. Die spezifischen Anforderungen können je nach Bundesland und Projekt variieren
Als Bauherr können Sie den Antrag selbst einreichen, jedoch muss dieser von einem qualifizierten Architekten oder Bauingenieur unterzeichnet werden. Diese Experten sorgen dafür, dass alle technischen und rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
Das Bauen ohne Genehmigung kann teure Strafen und rechtliche Probleme nach sich ziehen, einschließlich möglicher Abrissverpflichtungen. Eine nachträgliche Genehmigung ist meist aufwändiger und teurer als eine ordnungsgemäße Planung von Anfang an.
Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der Leistungsphasen gem. HAOI, die ich Ihnen anbieten möchte:
Das Kennenlerngespräch ist Bestandteil der ersten Phase und für Sie kostenlos. Sofern Sie bereits einen Bauort ins Auge gefasst haben, findet das Gespräch direkt vor Ort statt, andernfalls können wir uns gerne per Videokonferenz unterhalten. Im Falle eines Termins vor Ort, werde ich dort bereits das Grundstück bzw. Bestandsgebäude beurteilen. Wir werden Ihre Vorstellungen und Anforderungen besprechen und die wichtigsten Eckpunkte klären:
Im Anschluss an unseren ersten gemeinsamen Termin werde ich all unsere Ergebnisse in einer E-Mail für Sie zusammenfassen und unsere nächsten Schritte erläutern. Auf Grundlage unseres Gesprächs erstelle ich Ihnen ein Angebot für die nachfolgenden Phasen.
Sollten Sie sich für eine Zusammenarbeit entscheiden, freue ich mich auf Ihren Auftrag. Wir starten dann gemeinsam in Phase 2 „Vorplanung“.
In dieser Phase erstelle ich einen ersten konkreten Entwurf (wenn gewünscht auch eine Entwurfsstudie mit mehreren Vergleichsentwürfen) samt Kostenschätzung für Ihr Bauvorhaben. Damit die weitere Planung auf den richtigen Voraussetzungen beruht, beziehe ich in dieser Phase bereits einen Vermesser und falls erforderlich die zuständigen Behörden ein. Je nachdem was Sie vorhaben sollte in dieser Phase geklärt werden, welche Randparameter der B-Plan vorgibt, ob sich das Bauvorhaben in die Umgebung „einfügen“ muss oder ob das Bestandsgebäude unter Denkmalschutz steht. Es geht bei der Vorplanung nicht um die kleinsten Details, sondern um die grundsätzliche Gestaltung des Gebäudes.
Leistungsumfang dieser Phase:
Sofern Sie die Kostenschätzung auf Grundlage des Vorentwurfs bewilligt haben, beginne ich mit der Konkretisierung des Entwurfs. Dabei berücksichtige ich städtebauliche, gestalterische, soziale und rechtliche Aspekte und beziehe etwa Brandschutz-, Denkmalschutz- oder Naturschutzbehörden ein – je nach Erfordernis. Wo wir zuvor hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit auf Grundlage erster Vorentwürfe nur vorverhandelt haben, gehen wir jetzt zur Verhandlung über. Hier entscheidet sich, ob wir das nun detailliert geplante Bauvorhaben wie angedacht umsetzen können oder Anpassungen erforderlich werden.
Basierend auf dem Entwurf erstelle ich eine Kostenberechnung. Sollte diese die bewilligte Kostenschätzung übersteigen, werde ich Einsparungsänderungen vornehmen. Am Ende dieser Phase steht ein genehmigungsfähiger Entwurf deines Bauvorhabens.
Leistungsumfang dieser Phase:
Nachdem Sie den Entwurf freigegeben haben, bereite wir den Bauantrag vor.
Dazu erstelle wir alle notwendigen Unterlagen für die Behörden, wie z.B.:
Natürlich sollten auch alle erforderlichen Zustimmungen dem Bauantrag beigelegt werden. Wenn etwa Abstandsflächen überschritten werden oder das Wegerecht nicht eingehalten wird, muss die Zustimmung des Nachbarn eingeholt werden. Hierbei stehe ich Ihnen auch unterstützend zur Seite.
Nach Einreichung des Bauantrags bei der Behörde müssen wir in der Regel nun mit einer Bearbeitungszeit von 3-4 Monaten rechnen. Die Phase ist erst beendet, wenn die Genehmigung Ihres Bauvorhabens vorliegt.
Leistungsumfang dieser Phase:
Lise-Meitner-Straße 8, 53332 Bornheim-Sechtem, Deutschland
Telefon S.Wagner : 0175 4504504 Telefon H.Haues : 0175 4504504
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