HAUES WAGNER ARCHITEKTUR
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Schritt für Schritt Erklärung

 Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der Leistungsphasen gem. HAOI, die wir Ihnen anbieten möchten:

Das Kennenlerngespräch ist Bestandteil der ersten Phase und für Sie kostenlos. Sofern Sie bereits einen Bauort ins Auge gefasst haben, findet das Gespräch direkt vor Ort statt, andernfalls können wir uns gerne per Videokonferenz unterhalten. Im Falle eines Termins vor Ort, werden wir dort bereits das Grundstück bzw. Bestandsgebäude beurteilen. Wir werden Ihre Vorstellungen und Anforderungen besprechen und die wichtigsten Eckpunkte klären: 


  • Was soll getan werden? Neu-/Umbau oder eine Nutzungsänderung?
  • Wo befindet sich das beabsichtige Bauvorhaben?
  • Für wen soll gebaut werden? (Funktionen und Nutzung der Räumlichkeiten)
  • Gibt es einen Zeitplan?
  • Wie hoch ist das Budget für dein Bauvorhaben?


Im Anschluss an unseren ersten gemeinsamen Termin werde ich all unsere Ergebnisse in einer E-Mail für Sie zusammenfassen und unsere nächsten Schritte erläutern. Auf Grundlage unseres Gesprächs erstelle ich Ihnen ein Angebot für die nachfolgenden Phasen. 


Sollten Sie sich für eine Zusammenarbeit entscheiden, freuen wir uns auf Ihren Auftrag. Wir starten dann gemeinsam in Phase 2 „Vorplanung“. 


In dieser Phase erstellen wir einen ersten konkreten Entwurf (wenn gewünscht auch eine Entwurfsstudie mit mehreren Vergleichsentwürfen) samt Kostenschätzung für Ihr Bauvorhaben. Damit die weitere Planung auf den richtigen Voraussetzungen beruht, beziehen wir in dieser Phase bereits einen Vermesser und falls erforderlich die zuständigen Behörden ein. Je nachdem was Sie vorhaben sollte in dieser Phase geklärt werden, welche Randparameter der B-Plan vorgibt, ob sich das Bauvorhaben in die Umgebung „einfügen“ muss oder ob das Bestandsgebäude unter Denkmalschutz steht. Es geht bei der Vorplanung nicht um die kleinsten Details, sondern um die grundsätzliche Gestaltung des Gebäudes. 

Leistungsumfang dieser Phase:


  • Abstimmung der Leistungen mit den Fachplanern, wie z.B. Statiker und Vermessungsbüro
  • Vorentwurf des Bauvorhabens unter Berücksichtigung des Budgets
  • Erarbeitung der Grundrisse im Maßstab 1:100
  • Flächenberechnung gem. DIN 277
  • Vorverhandlung über Genehmigungsfähigkeit mit den zuständigen Behörden
  • Erstellung einer Kostenschätzung


Sofern Sie die Kostenschätzung auf Grundlage des Vorentwurfs bewilligt haben, beginnen wir mit der Konkretisierung des Entwurfs. Dabei berücksichtigen wir städtebauliche, gestalterische, soziale und rechtliche Aspekte und beziehe etwa Brandschutz-, Denkmalschutz- oder Naturschutzbehörden ein – je nach Erfordernis. Wo wir zuvor hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit auf Grundlage erster Vorentwürfe nur vorverhandelt haben, gehen wir jetzt zur Verhandlung über. Hier entscheidet sich, ob wir das nun detailliert geplante Bauvorhaben wie angedacht umsetzen können oder Anpassungen erforderlich werden. 


Basierend auf dem Entwurf erstelle ich eine Kostenberechnung. Sollte diese die bewilligte Kostenschätzung übersteigen, werde ich Einsparungsänderungen vornehmen. Am Ende dieser Phase steht ein genehmigungsfähiger Entwurf deines Bauvorhabens.

Leistungsumfang dieser Phase:


  • Verfeinerung des Vorentwurfs (Grundrisse im Maßstab 1:100)
  • Verhandlung über Genehmigungsfähigkeit mit den zuständigen Behörden
  • Erstellung einer Kostenberechnung nach DIN 276


Nachdem Sie den Entwurf freigegeben haben, bereite wir den Bauantrag vor. 

Dazu erstelle wir alle notwendigen Unterlagen für die Behörden, wie z.B.:


  • die Grundrisse, Schnitte, Ansichten des Bauvorhabens, 
  • den amtlichen Lageplan, 
  • das Antragsformular, 
  • die Bau-/Betriebsbeschreibung, 
  • die Flächenberechnung, 
  • die Berechnung des umbauten Raums, 
  • die Berechnung zum Maß der baulichen Nutzung, 
  • das Entwässerungsschema, 
  • den Nachweis für den vorbeugenden Brandschutz, 
  • den Stellplatznachweis, 
  • den Einfügungsnachweis,
  • einen Antrag auf Abweichung/Nutzungsänderung.


Natürlich sollten auch alle erforderlichen Zustimmungen dem Bauantrag beigelegt werden. Wenn etwa Abstandsflächen überschritten werden oder das Wegerecht nicht eingehalten wird, muss die Zustimmung des Nachbarn eingeholt werden. Hierbei stehe ich Ihnen auch unterstützend zur Seite. 


Nach Einreichung des Bauantrags bei der Behörde müssen wir in der Regel nun mit einer Bearbeitungszeit von 3-4 Monaten rechnen. Die Phase ist erst beendet, wenn die Genehmigung Ihres Bauvorhabens vorliegt.


Leistungsumfang dieser Phase:


  • Vorbereitung des Bauantrags und Erstellung aller erforderlichen Unterlagen
  • Einholen von Zustimmungen Dritter
  • gemeinsames Einreichen des Bauantrags bei der Behörde
  • Begleitung durch das Genehmigungsverfahren


Gemeinsam mit Fachplanern und Handwerkern erarbeite ich die Ausführungspläne bis ins kleinste Detail. Ein wichtiger Bestandteil dieser Phase ist die Bemusterung der Gebäudeausstattung (Oberflächenmaterialien, Elektro- und Sanitärausstattung)

Die Fertigstellung der Ausführungsplanung ist die Grundlage für sämtliche Ausschreibungen. 

Leistungsumfang dieser Phase wäre z.B.:


  • Lagepläne im Maßstab 1:150/1:100
  • Rohbaupläne im Maßstab 1:50/1:100
  • Gebäudeschnitte im Maßstab 1:50
  • Gebäudeansichten im Maßstab 1:50
  • Durchbruchsplanung im Maßstab 1:100
  • Ausbaupläne im Maßstab 1:50
  • Farbkonzept/Oberflächenpläne
  • Leitdetails im Maßstab 1:20


Zunächst werden Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligten ermittelt und zusammengestellt. Ziel ist es Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen aufzustellen.


Anschließend werden Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche zusammengestellt. Angebote werden eingeholt, geprüft und gewertet einschließlich einer Aufstellung eines Preisspiegels nach Teilleistungen unter Mitwirkung aller während der Leistungsphasen 6 und 7 fachlich Beteiligten.


Die Aufgaben hinsichtlich der Bauüberwachung nehme ich Ihnen vollständig ab. 

Meine Aufgaben in dieser Phase sind folgende:

  • Koordination der Gewerke
  • Prüfung der Einhaltung der Vorschriften
  • Erstellung von Bauzeitenplänen
  • Führung eines Bautagebuches
  • Abnahme der Bauleistungen unter Feststellung von Mängeln
  • Überwachung der Beseitigung, der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel 
  • Überwachung und Zusammenstellung der Kosten


Zusätzlich können wir Ihnen bei Ihrem Bauvorhaben mit folgenden Leistungen helfen:


Innenraumgestaltung

Die meiste Zeit halten wir uns nicht vor, sondern in unseren Häusern auf. Umso schöner ist es, wenn unsere Innenräume uns mit intelligenter Aufteilung, ästhetischem Ambiente und praktischer Nutzung erfreuen.


3D Visualisierungen

Bei einer 3D-Visualisierung handelt es sich um ein fotorealistisches, dreidimensionales, virtuelles Modell Ihres Gebäudes. Obwohl der erste Spatenstich für das Objekt noch weit in der Zukunft liegt, erweckt die 3D-Visualisierung Ihre Immobilie schon heute zum Leben und macht sie für den Betrachter greifbar. 

Eine 3D-Visualisierung ist nicht nur ein Werkzeug moderner Vermarktungsstrategien, sondern auch ein Sprachmedium grenzenloser Ausdrucksmöglichkeiten. Mit jener Sprache lässt sich ein Verstand überzeugen, Herzen gewinnen. 

Jedes Architekturprojekt ist anders, jedes Konzept einzigartig.

Lassen Sie sich mit maßgeschneiderten Visualisierungen überzeugen.


Drohnenaufnahmen – Luftbilder

Mit einem Luftbild klären Sie etliche Fragen hinsichtlich der örtlichen Lage, Infrastruktur und Umgebung. Sparen Sie Zeit und lassen Sie die Bilder für sich sprechen!

Besonderheiten wie eine exponierte Lage, große Grünflächen oder Parkmöglichkeiten in Grundstücksnähe lassen sich ausschließlich aus der Vogelperspektive gut beurteilen.

Einsatzbereiche von professionellen Drohnenaufnahmen:

· Visualisierung in der Planungsphase von Neubau oder Modernisierung

· Baudokumentation

· Hochwertige Projektdokumentation für Architekten

· Luftbilder für Referenzen von Bauunternehmen

· Dokumentation von Schäden


Warum brauchen Sie einen Bauantrag?

 Ein Bauantrag ist unverzichtbar, wenn Sie ein Bauprojekt planen. Er gewährleistet, dass Ihr Vorhaben den lokalen Bauvorschriften und Sicherheitsstandards entspricht. Egal ob Neubau, Umbau oder Erweiterung – ohne genehmigten Bauantrag dürfen Sie nicht starten. 

Wann brauchen Sie einen Bauantrag?

Wann brauchen Sie einen Bauantrag?

Wann brauchen Sie einen Bauantrag?

 Ein Bauantrag ist erforderlich, wenn bauliche Änderungen an Ihrem Grundstück oder Gebäude geplant sind. Dies betrifft Neubauten, Umbauten, Erweiterungen und Nutzungsänderungen. Die spezifischen Anforderungen können je nach Bundesland und Projekt variieren 

Wer kann einen Bauantrag stellen?

Wann brauchen Sie einen Bauantrag?

Wann brauchen Sie einen Bauantrag?

 Als Bauherr können Sie den Antrag selbst einreichen, jedoch muss dieser von einem qualifizierten Architekten oder Bauingenieur unterzeichnet werden. Diese Experten sorgen dafür, dass alle technischen und rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. 

Warum eine Baugenehmigung?

Wann brauchen Sie einen Bauantrag?

Warum eine Baugenehmigung?

 Das Bauen ohne Genehmigung kann teure Strafen und rechtliche Probleme nach sich ziehen, einschließlich möglicher Abrissverpflichtungen. Eine nachträgliche Genehmigung ist meist aufwändiger und teurer als eine ordnungsgemäße Planung von Anfang an. 

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